Der gesetzliche Anspruch auf Leistungen der Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt auf einen Gesamtbetrag von 1.550 Euro je Kalenderjahr für den täglichen Pflegesatz und die Ausbildungsvergütung für Altenpflegeschüler/-innen. Wurden im laufenden Kalenderjahr bereits Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, vermindert sich der Betrag von 1.550 Euro entsprechend. Eine maschinelle Berechnung Ihres Leistungsanspruchs im Pflege-Navigator ist dann leider nicht mehr möglich. Bitte wenden Sie sich an Ihre AOK-Geschäftsstelle.
Informationen zu den Preisen
Preis des Pflegeplatzes:
Der Preis des Pflegeplatzes umfasst den täglichen Pflegesatz der Einrichtung und die Ausbildungsvergütung für Altenpflegeschüler/-innen sowie die entsprechenden Kosten der Unterkunft und Verpflegung die vom Kurzzeitpflege-Gast vollständig zu tragen sind.
Ihr zu zahlendes Entgelt:
Dies ist der Betrag, den der Gast für den gewünschten Zeitraum insgesamt an die Pflegeeinrichtung für den Pflegeplatz zu zahlen hat. Ein fester Bestandteil dieses Betrages sind die Kosten der Unterkunft und Verpflegung, die durch den Kurzzeitpflege-Gast zu zahlen sind. Hinzu kommen noch die Investitionskosten. Über den konkreten Betrag erkundigen Sie sich bitte in der Einrichtung oder bei Ihrer AOK.
Sollten Sie sich entscheiden, eine andere Zeitdauer als die von Ihnen hier genannte Anzahl der Aufenthaltstage zu wählen, verändert sich auf jeden Fall auch das von Ihnen zu zahlende Entgelt. Wir empfehlen für diesen Fall eine neue Berechnung im Pflege-Navigator vorzunehmen.
Investitionskosten:
Investitionskosten decken die Kosten des Gebäudes und dessen Instandhaltung (Kaltmiete) der Einrichtung ab. Nähere Informationen finden Sie bei dem grünen Fragezeichen in der Investitionskostenspalte.
Die Investitionskosten werden nicht von der AOK verhandelt und sie werden entweder durch die Einrichtungen selbst freiwillig gemeldet, oder - je nach Stand getroffener Vereinbarung - vom Sozialhilfeträger mitgeteilt. Aus diesem Grund können die hier genannten Angaben ggf. von aktuellen Investitionskosten abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer gewünschten Einrichtung über die für Sie relevanten Investitionskosten bevor Sie sich für eine Einrichtung entscheiden.